Die Mitgliedschaft im KMTV soll über die KIEL-KARTE (Bildungsgutschein, "Kids in die Clubs") finanziert werden. Was ist zu tun?

Kostenlos im Verein Sport treiben*

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

die Landeshauptstadt Kiel und der Sportverband Kiel e.V. ermöglichen es Kindern und Jugendlichen aus finanzschwachen Kieler Familien kostenfrei am Vereinssport teilzunehmen. Dazu benötigen die Kinder und Jugendlichen lediglich einen gültigen Bildungsgutschein oder die Kiel-Karte aus dem Bildungspaket der Bundesregierung.

Wo bekomme ich den Bildungsgutschein oder die Kiel-Karte?

Ob ein Anspruch auf das Bildungspaket besteht, kann beim zuständigen Jobcenter oder Amt für Wohnen und Grundsicherung überprüft werden. Dort erhalten Sie das Antragsformular. Bitte stellen Sie für jedes Kind und jeden Jugendlichen einen eigenen Antrag.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt beziehen, wenden Sie sich bitte an das
Jobcenter in Ihrem Sozialzentrum. Beziehen Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, dann stellen Sie bitte Ihren Antrag im Amt für Wohnen und Grundsicherung im Neuen Rathaus.

Hat Ihr Kind einen Anspruch, wird Ihnen die Kiel-Karte per Post zugesandt. Für den Bereich der sozialen und kulturellen Teilhabe wird die Kiel-Karte mit einem Wert von 10 Euro monatlich beladen. Dieses Guthaben kann nun für die Mitgliedschaft im Sportverein verwendet werden.

Vereinzelt kann es sein, dass Sie statt der Kiel-Karte noch einen Bildungsgutschein in Papierform erhalten. Für den
Bereich Sport und Kultur steht dann ebenfalls ein Guthaben von 10 Euro monatlich zur Verfügung.

Was müssen Sie tun, damit der Mitgliedsbeitrag für den Sportverein übernommen wird?

Sie haben folgende drei Möglichkeiten:

  • Sie legen die Kiel-Karte bei einem von Ihnen ausgewählten und für Kiel registrierten Sportanbieter vor. Vor Ort legen Sie fest, welches Angebot Sie in welcher Höhe und für welchen Zeitraum nutzen möchten. Der Sportverein kann dann die gewünschte Abbuchung der Mitgliedsbeiträgevon der Kiel-Karte vornehmen.
  • Per Internet überweisen Sie mit Hilfe der Kiel-Karte den Vereinsbeitrag selbst an den von Ihnen ausgewählten und für Kiel registrierten Sportanbieter.
  • Verfügen Sie noch über einen Bildungsgutschein?
    Dann lassen Sie diesen bitte im Amt für Sportförderung für den von Ihnen ausgewählten Sportanbieter abstempeln. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge wird dann in die Wege geleitet.

Detaillierte Informationen und eine Liste der für Kiel registrierten Sportanbieter können Sie der Internetseite www.kiel.de/bildungspaket entnehmen.

Besonderheit:

Wenn Sie die kompletten 10 Euro aus dem Bildungspaket monatlich an den Verein zahlen (auch wenn der Mitgliedsbeitrag geringer ist), dann werden zusätzlich anfallende Kosten für Sie übernommen. Dazu gehören zum Beispiel gesonderte Spartenbeiträge, einmalige Aufnahmegebühren oder sogar die Kosten für kleinere Ausflüge.

Wie lange kann jedes Kind gefördert werden?

Solange Sie Unterstützung vom Jobcenter Kiel oder dem Amt für Wohnen und Grundsicherung erhalten, können Sie die Vereinsangebote längstens bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes mit der Kiel-Karte oder dem Bildungsgutschein bezahlen.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Sportförderung
Fleethörn 18-24
3. Stock, Zimmer 322 und 324
24103 Kiel
Tel. 0431/ 9 01-29 81 und 0431/9 01 -31 77
www.kiel.de/kids-in-die-clubs

* Diese Informationen sind direkt aus dem Flyer Kids in die Clubs (pdf-Datei) übernommen.

 

Weitere wichtige Informationen

  • Bei Neueintritt in den KMTV ist ein Aufnahmeantrag auszufüllen. Die Aufnahmegebühr entfällt, eine Kontoangabe ist nicht erforderlich.
  • Sollte nach Ablauf des Förderzeitraums kein Interesse an einer weiteren Mitgliedschaft bestehen, so sind keine weiteren Schritte erforderlich. Die Mitgliedschaft endet automatisch mit Auslauf des Förderzeitraums. Das Bewilligungsenddatum auf der Bildungskarte ist nicht mit dem Ende der Mitgliedschaft im KMTV gleichzusetzen. Die Mitgliedschaft läuft in der Regel bereits mit Ablauf des nächsten vollen Quartals ab und ist jeweils rechtzeitig zu verlängern.
  • Für eine weitere Förderung muss die Anspruchsvoraussetzung bis eine Woche vor Ablauf der Förderung vorliegen. Sollte der Nachweis fehlen, ist der Anspruchnehmer so lange nicht sportberechtigt, bis der neue Bildungsgutschein vorliegt. Außerdem muss bei verspäteter Vorlage erneut ein Aufnahmeantrag ausgefüllt werden.
  • Tipp: Kommen Sie zum Verlängern von Fußball-Mitgliedschaften über die Kiel-Karte ins Sportzentrum Schrevenpark, Jahnstraße 8a und bringen Sie die Kiel-Karte mit. Am InfoPoint (Mo.-Fr. 09:00-12:00 Uhr sowie 15:00-20:00 Uhr, Sa. 09:00-15:00 Uhr) wird man Ihnen gern weiterhelfen.
  • Noch bequemer geht es über das Online-System: Bildungskarte/Kiel-Karte

Falls Sie noch weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, steht Ihnen Marie Scheer (FSJ-lerin im KMTV) unter 0431 - 530130 61 oder per E-Mail zur Verfügung.

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